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Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Welche Angebote der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind für ihre Gemeinde angemessen, und wie können Sie diese finanzieren?

Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der nachfolgenden kantonalen Vorgaben:

  • §18 des Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • §27 des Volksschulgesetzes

Zusammen mit Ihnen prüfen wir alle relevanten Fragen, wie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Bedarfsabklärung in ihrer Gemeinde
  • Prüfung des bestehenden Angebotes der öffentlichen Hand und privater Anbieter
  • Evaluation verschiedener Trägerschaften
  • Infrastrukturüberprüfung
  • Klärung der Finanzierung
  • Erarbeitung von Reglementen und Verordnungen
  • Politische Umsetzung
  • Wirkungsvolle Kommunikation